Transparenz in der Sozialen Arbeit
Der Psychosoziale Verbund Treptow e.V. setzt sich ein für Transparenz in der Sozialen Arbeit.
Deshalb haben wir am 6. September 2013 die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Als gemeinnützige Organisation verpflichten wir uns, der Öffentlichkeit Auskunft über folgende zehn Punkte zu geben:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
2. Satzung
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Der Psychosoziale Verbund Treptow e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin, vom 05.12.2019 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient.
- Unsere Steuernummer lautet 27/675/52199.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Vorstand: Lars Düsterhöft (Vorsitzende), Ute Meybohm (1. Stellvertreterin), Stefan Voigt (2. Stellvertreter)
- Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Jürgen Korth
5. Tätigkeitsbericht
- Bericht des Vorstands anlässlich der Mitgliederversammlung des Psychosozialen Verbunds Treptow e.V. am 16.04.2024
6. Personalstruktur
- Der Psychosoziale Verbund Treptow e.V. beschäftigt 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 14 ehrenamtlich Tätige und 1 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr.
7. Mittelherkunft
- Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 finden Sie hier.
8. Mittelverwendung
- Die Bilanz für das Jahr 2020 finden Sie hier.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Hier finden Sie die Beteiligungen des Psychosozialen Verbunds Treptow e.V. an anderen Organisationen, Institutionen oder Unternehmen.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 Prozent unserer Gesamtjahresbudget ausmachen
- Für die Betreuungsleistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII erhielt der Psychosozialer Verbund Treptow e.V. Vergütungen von den örtlichen Sozialhilfeträgern des Landes Berlin. Die Einnahmen für Leistungserbringung dieser Maßnahmen betrugen insgesamt 81,97 % des Gesamtjahreseinkommens.
- Weitere Zuwendungen oder Großspenden von Privatpersonen, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen betrugen, gab es nicht.
Stand dieser Informationen: 21.10.2024